FDP Leimen

Ist die Digitalisierung in den Köpfen der Landesregierung angekommen?

Der Leimener Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig einer Änderung der Hauptsatzung zugestimmt. Nun können in eng begrenztem Umfang Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit seiner Mitglieder stattfinden. Eine Beratung und Beschlussfassung findet dann etwa in Form einer Videokonferenz statt.

Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden; bei anderen Gegenständen darf es nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen etwa aus Gründen des Seuchenschutzes vor. Bei öffentlichen Sitzungen auf dem Wege der Videokonferenz muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen.

Die Änderung der Hauptsatzung hat ihren Ursprung in der Änderung der Gemeindeordnung durch das Land Baden-Württemberg infolge der Corona-Pandemie.

Alexander Hahn, FDP-Fraktion

Die FDP-Fraktion findet es bedauerlich, dass das Land in der Gesetzgebung auf halber Strecke stehen geblieben ist. Nach Ansicht der FDP hätte es etwa Sinn gemacht, in klar begründeten Fällen Stadträte online zuschalten zu können. Wenn etwa ein Mitglied des Gemeinderats sich in Quarantäne aufhalten muss, warum versagt die grüne-schwarze Landesregierung diesem dann, dass er/sie sich per Videokonferenz zuschalten kann?

Schade ist auch, dass das Land Hürden bei einer Live-Übertragung der Sitzungen via Internet aufbaut. Dies wäre ein Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung gewesen.

Scheinbar ist die Bedeutung der Digitalisierung in den Köpfen der Landesregierung noch nicht ganz angekommen. Das ist sehr bedauerlich.

Die Stadt Leimen kann aufgrund der übergeordneten Gemeindeordnung nicht mehr tun als das oben Erläuterte. Deshalb hat die FDP-Fraktion dem zugestimmt.

Alexander Hahn, FDP-Fraktion

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