FDP Leimen

Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes – Verfassungsrechtliche Bedenken

(30.4.21) FDP hat schwere verfassungsrechtliche Bedenken – MdB Dr. Jens Brandenburg referierte.

Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen fand der allmonatliche Stammtisch der FDP Leimen wieder als Videokonferenz statt. Zu Gast war auch der hiesige FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Brandenburg. Dieser äußerte sich zur aktuellen Debatte um die Änderung des Infektionsschutzgesetzes:

Dr. Jens Brandenburg

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte laut Brandenburg verschiedene konstruktive Änderungen im besagten Gesetzesentwurf der Großen Koalition beantragt, die jedoch nicht übernommen worden seien. Brandenburg kritisierte den Gesetzesentwurf der GroKo: „Ein Gesetz, das so sehr auf symbolträchtige Freiheitseinschränkungen und so wenig auf tatsächliche Wirksamkeit setzt, ist keine wirkliche Notbremse. Mit einem bundesweiten Sieben-Stufen-Plan haben wir Freie Demokraten längst eine bessere Alternative vorgelegt. Die Große Koalition war leider nicht zu wesentlichen Verbesserungen bereit. Der einseitige Fokus auf reine Inzidenzwerte, unverhältnismäßige Ausgangsbeschränkungen, mangelnde Ausnahmen für Geimpfte sowie für Modellprojekte, fehlende Teststrategien, das Verdrängen in private Innenräume und das pauschale de facto-Verbot dringend benötigter Praxisveranstaltungen an Hochschulen überzeugen nicht.“

Daher hat Brandenburg – genau wie die FDP-Bundestagsfraktion – die vorgeschlagene Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgelehnt.

Ferner berichtete Brandenburg, dass die FDP inzwischen Klage gegen die „Bundesnotbremse“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.

Die Pandemie bleibt eine Herausforderung, auch für unsere Freiheit.

Alexander Hahn, FDP Leimen

 

 

 

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